Corona-Update: Nur noch eingeschränkter Trainingsbetrieb möglich

Die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen lag am gestrigen Donnerstag bei 58,3 und damit zum dritten Mal in Folge über 50.

Gemäß der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und entsprechend der Vereinbarung im „Bündnis für sicheres Öffnen“ zwischen Kommunen, Landesregierung und Kammern müssen in der Stadt Trier deshalb erneut schärfere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie getroffen werden.

Die Stadtverwaltung hat daher eine Allgemeinverfügung nach den Vorgaben des Landes erlassen, die ab Samstag, 20. März, in Kraft tritt und bis zum 28. März gilt.

Daher gilt ab morgen folgendes:

  • Sport ist im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Beim Sport gilt das Abstandsgebot. Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich zulässig. Auch dabei gilt das Abstandsgebot.

 

Das heißt leider für uns, das alle Mannschaften, mit Ausnahme der U15, U13, U11, U9 und den Bambini, ihren grade erst begonnen Trainingsberitt draußen wieder einstellen müssen und wieder zum Online-Training zurück kehren müssen.