Aktualisiertes Hygienekonzept des SV Ehrang

Basierend auf den letzen Informationen und Richtlinien, sowie auf Rundmails von Seiten der Stadtverwaltung Trier, das bestehende Hygienekonzept des SV Ehrang angepasst. Alle Dokumente dies bezüglich können auf der Download-Seite eingesehen werden. Die entscheidende Email bezüglich der Nutzung der Duschen befindet sich unterhalb dieses Textes.

Der Vorstand

SV Ehrang Hygienekonzept 1.8.20

 

An die Trierer Sportvereine

Sehr geehrte Nutzer der städtischen Sportanlagen,

seit Mittwoch, 15.07.2020, gilt eine geänderte Fassung der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung.

In den letzten Tagen wurden die entsprechend geänderten Hinweisschilder angebracht. In der Anlage erhalten Sie den geänderten Aushang auch als PDF.

Auch wenn sich nachfolgend eine Anpassung zu den bisherigen Vorgaben ergibt, werden diese Schilder bzw. Aushänge, die gerade erst an den Sportanlagen angebracht wurden, vorerst nicht nochmal geändert.

Eine wichtige Änderung ergab sich erst in den letzten Tagen im Hinblick auf die Nutzung der Umkleiden und Duschen.

Allgemein gilt:

Nach Rücksprachen und Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, dem Ordnungsamt und unserer Sportdezernentin Frau Garbes gilt für die Nutzung der Umkleiden und Duschen in allen Sportanlagen ab sofort Folgendes:

Die Umkleiden und Duschen können analog der Vorgaben der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung, der Hygienekonzepte des Landes für Sport im Innen- und Aussenbereich und der Hinweise bzw. Empfehlungen der Sportfachverbände und der Sportbünde genutzt werden.

Die Einhaltung des Mindestabstandes in den Umkleiden und Duschen ist zwingend zu beachten. Darüber hinaus gilt die Maskenpflicht in den Umkleiden.

Die Umkleiden und Duschen sind so gut und so lange wie möglich zu belüften, um die Risiken einer Ansteckung zu minimieren.

Nach einer Nutzung sind diese Räumlichkeiten täglich zu reinigen.

Hinweis des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Trier-Saarburg bei negativer Entwicklung der Corona-Fallzahlen:

Eine mehrmalige tägliche Reinigung / Desinfektion der Räumlichkeiten ist erst ab einer Inzidenz von 20 pro 100 000 erforderlich.

Wichtig:

Für die Einhaltung und Umsetzung der Hygienevorschriften des Landes ist der nutzende Verein in eigener Verantwortung zuständig und die Regelungen sind im vereinseigenen Hygienekonzept festzuhalten!

Aussensportanlagen:

Die Umkleiden und Duschen an den Aussensportanlagen können ab sofort geöffnet werden, sofern eine tägliche Reinigung der Umkleiden und Duschen (natürlich nur nach einer Nutzung der Räumlichkeiten) sichergestellt ist.

Bitte zwingend vorab um Absprache mit dem zuständigen Platzwart bzw. der zuständigen Reinigungskraft durch den jeweils nutzenden Verein, damit die Reinigungen abgestimmt sind und auch durchgeführt werden.

Wenn keine Reinigung nach einer Nutzung bzw. vor der nächsten Nutzung möglich ist, dann müssen die Umkleiden und Duschen geschlossen bleiben!

Innensportanlagen:

Die Umkleiden und Duschen können aller Voraussicht nach in den Innensportanlagen (Sporthallen) ab Montag, 17. August 2020, geöffnet werden. Das Amt für Gebäudewirtschaft klärt derzeit mit den zuständigen Reinigungsfirmen den Reinigungsturnus (auch für den Spielbetrieb an den Wochenenden) ab. Da diese Klärung etwas Zeit in Anspruch nimmt, bitten wir hier um Geduld.

In Annahme eines regulären Schulbetriebs nach den Ferien, kann mit dem Schulstart am 17.08.2020 eine tägliche Reinigung (montags bis freitags) gewährleistet werden.

Im Hinblick auf die Sporthallen und die Nutzung der Umkleiden und Duschen werde ich nochmals (speziell über die Lösung für den Spielbetrieb an den Wochenenden) nach der verbindlichen Rückmeldung durch das Amt für Gebäudewirtschaft informieren.

Allgemein weisen wir noch einmal explizit darauf hin, dass die Kontaktdaten aller Personen nach Einholen des Einverständnisses (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sowie der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Sportstätte zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung durch den Verein bzw. den jeweils zuständigen Übungsleiter/Betreuer des Vereins zu dokumentieren sind. Diese sind für den Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu vernichten sind. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.

Wir bitten dringend um Beachtung und verantwortungsvollen Umgang mit den entsprechenden Regelungen.